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Hilfe! Das Ungarische Finanzamt schreibt!

Wenn Sie Post vom Ungarischen Finanzamt, eigentlich Nationalen Steuer- und Zollamt bekommen haben, heißt es erst einmal, Ruhe bewahren. Kein Grund zur Panik. Vermutlich geht es um etwas Banales, vielleicht sogar um eine allgemeine Benachrichtigung. Wie auch in Deutschland gewähren Ihnen auch die ungarischen Behörden ausreichend Zeit, um zu einem Schreiben Stellung zu nehmen oder dagegen Widerspruch einzulegen. In Ungarn ist diese Frist im Normalfall 15 Tage nach Zustellung. Es gibt ein paar Punkte, die Sie unbedingt beachten müssen, wenn Sie mit ungarischen Behörden korrespondieren.

Wenn Sie in Ungarn geschäftlich oder privat tätig sind, schreiben Ihnen die Behörden auf Ungarisch. Ungarisch ist die Amtssprache von Ungarn, so ist es natürlich und völlig nachvollziehbar, dass die Behörden Sie in der Landessprache ansprechen. Das ist normal und stellt kein Grund zur Aufregung dar. Auch dann nicht, wenn Sie meinen, “wir seien doch in der EU!” und auch dann nicht, wenn Sie kein Freund des aktuellen Ministerpräsidenten sind. Es geht um standardisierte Prozesse, die auch in Deutschland nicht anders funktionieren. Zahlreiche Informationen auf den Webseiten der ungarischen Behörden sind auch in Weltsprachen, teils sogar auf Deutsch verfügbar. Wenn es aber um Behördenkorrespondenzen in konkreten und individuellen Fällen geht, nutzt die Behörde Vorlagen und in Ungarn sind diese nun mal auf Ungarisch.

Relevant wird diese Angelegenheit nur dann, wenn Sie sich in Ungarn steuerpflichtig gemacht haben. Wenn Sie also eine Firma in Ungarn gegründet haben, dort eine Immobilie gekauft haben (Grundsteuer, Mieteinnahmen), nach Ungarn ausgewandert sind oder in Ungarn studieren, um nur die häufigsten Fälle zu erwähnen.

Wenn Sie der ungarischen Sprache nicht mächtig sind oder das ungarische Behördenkauderwelsch noch nicht gemeistert haben, lohnt es sich, einen professionellen Übersetzer für die ungarische Sprache zur Seite zu haben. Und auf diesen Seiten haben Sie auch schon Ihren professionellen Partner gefunden. Wir legen viel Wert darauf, Ihren Auftrag schnell wie möglich abzuschließen, damit Sie noch ausreichend Zeit haben, auf das Schreiben zu antworten (diese Antwort muss u. U. ebenso ins Ungarische übersetzt werden) oder bei Bedarf einen Anwalt zu kontaktieren, welcher sich professionell um Ihre Angelegenheit kümmert. In diesem Fall ist die professionelle Ungarisch-Übersetzung für Sie auch deswegen wichtig, damit Sie die richtige Strategie für Ihre Antwort wählen können. Sollte die Übersetzung amtlich anerkannt sein müssen, stehen wir Ihnen auch mit beglaubigten Übersetzungen Ungarisch-Deutsch zur Verfügung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie Einkünfte aus Ungarn dem deutschen Fiskus offenlegen müssen. In diesem Fall übersetzen wir Ihre Einkommenssteuererklärung oder die Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger zwischen Ungarisch und Deutsch.

Was ist aber, wenn das ungarische Finanzamt eine amtlich anerkannte Übersetzung möchte? Das ungarische Recht unterscheidet grundlegend zwischen einer beglaubigten und einer offiziellen Übersetzung. Den Begriff “offizielle Übersetzung” kennt das deutsche Recht wiederum nicht, hier wird der Begriff lediglich von Laien und falsch genutzt. Durch eine Gesetzesreform in Ungarn vor ein paar Jahren wurden die Anforderungen an Ungarisch-Übersetzungen für gerichtliche Zwecke liberalisiert und der Anbieterkreis, welcher für Gerichte offizielle ungarische Übersetzungen erstellen darf, ausgeweitet. Stichwort Bürokratieabbau. Da unser Übersetzungsbüro die gesetzlichen Entwicklungen in Ungarn, bezogen auf amtliche, beglaubigte und offizielle Übersetzungen, immer genauestens überwacht, sind wir stets in der Lage, Ihre deutsch-ungarischen Übersetzungen nach den aktuellen Gesetzesanforderungen zu erstellen. Dieses Feature gilt natürlich auch für den deutschen Markt.

Unser Übersetzungsbüro ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn Sie Schreiben vom ungarischen Finanzamt zwischen Deutsch und Ungarisch übersetzen lassen möchten.

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