Skip to content

§ 1 Urheberrecht

a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen unter dem Urheberrecht der The Translatery Business Services Kft. (Sitz: 2045 Törökbálint, Kastély u. 49/C, Ungarn, USt.IdNr.: HU12290363).
b) Vervielfältigung und Weitergabe an unberechtigte Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
c) Die in den obigen Regelungen angeführten Vertragsparteien Auftraggeber und Übersetzer beziehen sich sowohl auf weibliche, als auch auf männliche Marktteilnehmer, sofern zutreffend.

§ 2 Geltungsbereich

a) Die nachstehenden AGB gelten zwischen dem Auftraggeber unseres Übersetzungsbüros (im Weiteren: Auftraggeber) sowie dem Übersetzungsbüro und dessen Übersetzer (im Weiteren: Übersetzungsbüro, beide zusammen im Weiteren: Vertragsparteien).
b) Der Abschnitt “§ 9 Geheimhaltung” der vorliegenden AGB erlangt bereits mit der ersten Kontaktaufnahme zwischen den Vertragsparteien Gültigkeit und ist ungeachtet dessen wirksam, ob ein Auftrag zustande kommt oder nicht.

§ 3 Angebotsabgabe

a) Das Übersetzungsbüro erstellt Angebote schriftlich unter Berücksichtigung des zu übersetzenden Textumfangs, der Sprachkombination, der Lieferzeit und der Art des Quelltextes.
b) Angebote sind in der Regel 6 Wochen gültig.

§ 4 Auftragserteilung und Auftragsannahme

a) Der Auftraggeber erteilt seine Aufträge schriftlich, indem er (i) eine Bestätigung per E-Mail zurücksendet oder (ii) ein eigenes, firmeninternes Bestellformular per Fax, E-Mail oder Post zusendet oder (iii) in Ausnahmefällen, falls die obigen Möglichkeiten technisch nicht realisierbar sind, eine E–Mail oder ein Fax zusendet, aus deren/dessen Inhalt explizit hervorgeht, dass das Angebot angenommen und der Auftrag erteilt wurde (Auftragsbestätigung).
b) Das Übersetzungsbüro bestätigt in jedem Fall die Auftragsannahme schriftlich. Nur durch diese schriftliche Bestätigung des Übersetzungsbüros gilt der Auftrag als angenommen.

§ 5 Liefertermine

a) Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, alle zumutbaren technischen und organisatorischen Maßnahmen für die fristgerechte Lieferung der Übersetzung zu ergreifen.
b) Sollte die fristgerechte Lieferung auf Grund höherer Gewalt (Stromausfall, Unfall, Todesfall, Streiks, Naturkatastrophen o.ä.) nicht möglich sein, hat das Übersetzungsbüro das Recht, entsprechende Fristverlängerung zu verlangen oder vom Auftrag zurück zu treten.
c) Die Lieferzeit ergibt sich aus Produktionszeit + Versandlaufzeit. Als Werktag gilt Montag bis Freitag, NICHT Samstag, Sonntag und Feiertage.

§ 6 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzungen auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, usw.).
b) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzungsbüro zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.).
c) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzungsbüros.

§ 7 Zahlungsbedingungen

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungen des Übersetzungsbüros innerhalb der in den Rechnungen angegebenen Frist bzw. laut Vereinbarung zu begleichen.
b) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Schuldner automatisch in Verzug.
c) Das Übersetzungsbüro behält sich das Recht vor, die durch ein Mahnverfahren entstandenen Zusatzkosten dem Schuldner in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleibt die Übersetzung das geistige Eigentum des Übersetzungsbüros.

§ 9 Geheimhaltung

a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle während der Zusammenarbeit oder Angebotseinholung erlangten Informationen, insbesondere (aber nicht ausschließlich) Inhalte und Gestaltung von Dokumentationen, Angebote, speziell deren Preisangaben, Inhalte von Telefongesprächen, Korrespondenz und alle sonstigen Informationen geheim zu halten.
b) Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

§ 10 Schriftformklausel

a) Alle Aufträge und deren Ergänzungen, Auftragsannahmen, Anweisungen usw. bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 11 Schutzklausel

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur mit ausdrücklicher, vorheriger schriftlicher Genehmigung des Übersetzungsbüros in direkten Kontakt mit dem Übersetzer/der Übersetzerin zu treten, der/die im Auftrag des Übersetzungsbüros für den Auftraggeber tätig ist. Bei Zuwiderhandlungen und/oder Abwerbungen behält sich das Übersetzungsbüro das Recht des Schadensersatzes vor.

§ 12 Garantie und Haftung

a) Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, die Übersetzungssaufträge unter Einhaltung der einschlägigen Qualitätsstandards, insbesondere unter Einhaltung der Norm DIN EN 15038 bzw. DIN EN 17100 (Übersetzungsnorm) durchzuführen.
b) Sollte der Auftraggeber trotz sorgfältiger Auftragsdurchführung seitens des Übersetzungsbüros Mängel in der gelieferten Übersetzung feststellen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung dem Übersetzungsbüro schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt die Übersetzung als fehlerfrei entgegen genommen.
c) Im Falle einer Anzeige eines Mangels der Übersetzung durch den Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro das Recht, eine Nachbesserung vorzunehmen. Nimmt der Auftraggeber dieses Besserungsangebot nicht an, ist er nicht berechtigt, Zahlungen zu kürzen oder zu verweigern.
d) Übersetzungsmängel, die auf schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen, auf kundeneigene Terminologie (soweit diese nicht zur Verfügung gestellt wurde) oder nicht vorhandene Textzusammenhänge beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzungsbüros.
e) Stilistische Fragen sind ebenso von jeder Haftung ausgeschlossen.
f) Durch eine Korrektur/Änderung durch Dritte erlischt die Gewährleistung des Übersetzungsbüros.
g) Für eventuelle, nachweislich durch Übersetzungsfehler entstandene Schäden haftet das Übersetzungsbüro nur bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Betrags. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 13 Gerichtsstand

a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Angelegenheiten der Zusammenarbeit soweit möglich, außergerichtlich zu regeln.
b) Sollten die Vertragsparteien außergerichtlich zu keiner Einigung kommen, erkennt der Auftraggeber ausdrücklich den Gerichtsstand des am jeweiligen Sitz des Übersetzungsbüros zuständigen Gerichts an.

§ 14 Salvatorische Klausel

a) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, welche dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
b) Im Übrigen regeln sich Fragen, die durch die vorstehenden Bestimmungen nicht geregelt sind, nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

An den Anfang scrollen